Der Stiftungskapitalgrundstock
500.000 Euro bilden den Stiftungskapitalgrundstock, den Stifter Ernst Prost mit einem Großteil seiner privaten Ersparnisse ausstattet. „Diesen Betrag schenke ich und diese Basis ist unantastbar. Ihre Aufgaben erfüllt die Stiftung allein aus Erträgen des Stiftungsvermögens, aus Spenden und aus Zustiftungen", erläutert der Stifter.
Spenden und Zustiftungen
Zustiftungen und Spenden machen die Stiftung noch tatkräftiger. Gemeinsam mit den Erträgen aus dem Stiftungskapitalgrundstock stellen sie die Mittel für sämtliche Hilfsprojekte dar. Zuwendungen, egal ob Zustiftung oder Spende, sind steuerlich absetzbar. Die Stiftung kann dazu Zuwendungsbescheinigungen, besser bekannt als Spendenquittungen, ausstellen.