Anträge müssen schriftlich gestellt werden, entweder per E-Mail an:
oder per Post an:
Ernst Prost Stiftung
Menschen für Frieden – Frieden für Menschen
Schloßhof 1
89340 Leipheim
Bei Antragstellung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen komplett ein:
Hier finden Sie ein Antragsformular zum Herunterladen.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand der ERNST PROST STIFTUNG in der Regel zeitnah.
Wird eine Förderung durch die ERNST PROST STIFTUNG "Menschen für Frieden – Frieden für Menschen" bewilligt, bekommt der Antragsteller eine schriftliche Zusage. Diese gilt als verbindliche Zusage für die Bewilligung des Vorhabens bzw. des Anliegens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonisch keine Auskünfte zum Stand des Entscheidungsverfahrens erteilt werden können.
Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei unzutreffenden Angaben hinsichtlich der Kosten, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.
Die ERNST PROST STIFTUNG ist berechtigt, Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu begleiten. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der ERNST PROST STIFTUNG "Menschen für Frieden – Frieden für Menschen" und in der Regel anonym. In jedem Fall bitten wir Sie um vorherige Abstimmung bei medienrelevanten Hinweisen auf eine Förderung durch die ERNST PROST STIFTUNG!