Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige Organisationen. Wenn Sie als Privatperson Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an eine Hilfseinrichtung Ihres Vertrauens, die dann für Sie einen Antrag stellen kann. Dies könnte sein:
Fördermittel dürfen nur satzungsgemäßen Zwecken zugutekommen. Die Vorhaben und Anliegen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Anträge müssen schriftlich gestellt werden:
entweder per E-Mail: info@ernst-prost-stiftung.de
oder per Post an:
ERNST PROST STIFTUNG
Schloßhof 1
89340 Leipheim
Bei Antragstellung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen komplett ein:
Hier finden Sie ein Antragsformular zum Herunterladen.
Seit Bestehen unserer Stiftung erreichen uns unzählige Anträge auf Unterstützung bei der Anschaffung behindertengerechter Fahrzeuge und leider können wir nicht allen gerecht werden. Nach einer längeren und sehr intensiven Zusammenarbeit mit dem Verein "Mobil mit Behinderung e.V." haben wir uns zu einer dauerhaften Kooperation mit diesem Verein entschieden.
Wir unterstützen so betroffene Familien, die sich hilfesuchend an den MMB e.V. gewandt haben. Schon vielen Menschen konnten wir dadurch Hilfe zukommen lassen. Der MMB e.V. richtet für die betroffenen ein Spendenkonto ein, um die Anschaffung der behindertengerechten Fahrzeuge zu realisieren. Diesen Verein unterstützen wir nun jährlich mit einer größeren festen Summe, die dieser nach eigenem Ermessen für die Hilfesuchenden einsetzt.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir daher andere Anfragen nicht positiv beantworten können, da dies die Möglichkeiten unserer Stiftung bei Weitem übersteigen würde. Gerne können Sie sich an den Verein "Mobil mit Behinderung e.V" wenden.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Ernst Prost Stiftung in der Regel zeitnah.
Wird eine Förderung durch die Ernst Prost Stiftung bewilligt, bekommt der Antragsteller eine schriftliche Zusage. Diese gilt als verbindliche Zusage für die Bewilligung des Vorhabens bzw. des Anliegens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonisch keine Auskünfte zum Stand des Entscheidungsverfahrens erteilt werden können.
Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich oder telefonisch mitgeteilt. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei unzutreffenden Angaben hinsichtlich der Kosten, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.
Die Ernst Prost Stiftung ist berechtigt, Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu begleiten. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der Ernst Prost Stiftung und in der Regel anonym.
In jedem Fall bitten wir Sie um vorherige Abstimmung bei medienrelevanten Hinweisen auf eine Förderung durch die Ernst Prost Stiftung!